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   OVG Hamburg, 30.11.2012 - 1 Bf 264/10   

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https://dejure.org/2012,41974
OVG Hamburg, 30.11.2012 - 1 Bf 264/10 (https://dejure.org/2012,41974)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30.11.2012 - 1 Bf 264/10 (https://dejure.org/2012,41974)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30. November 2012 - 1 Bf 264/10 (https://dejure.org/2012,41974)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 15 Abs 1 BRKG, § 12 ATGV, § 58a Abs 1 BBesG, § 1 AuslVZV, § 4 AuslVZV
    Beamtenrechtliche Zulagen bei Auslandseinsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Anrechnung von Leistungen der EUPM auf Auslandstrennungsgeld; Zahlung eines Auslandsverwendungszuschlags auch für eine Dienstreise zu einem Ort außerhalb des Missionsgebiets bei einer Dienstreise innerhalb der Auslandsverwendung (hier: des Missionsauftrages ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Anrechnung von Leistungen der EUPM auf Auslandstrennungsgeld; Zahlung eines Auslandsverwendungszuschlags auch für eine Dienstreise zu einem Ort außerhalb des Missionsgebiets bei einer Dienstreise innerhalb der Auslandsverwendung (hier: des Missionsauftrages ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 395
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 33.08

    Auslandsverwendungszuschlag; besondere Verwendung im Ausland; einheitliche

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.11.2012 - 1 Bf 264/10
    Denn die Beurteilung welche Belastung besteht, ist unabhängig von den konkreten Belastungen der einzelnen Person auf einem konkreten Dienstposten aufgrund einer typisierenden Betrachtungsweise für die Belastungs- und Gefahrengemeinschaft aller Teilnehmer an der Mission festzusetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2009, 2 C 33/08, BVerwGE 134, 108, juris Rn. 19, 20), sofern - wie vorliegend - eine abstufende Festsetzung nach unterschiedlichen Verwendungsverhältnissen nicht erfolgt ist (vgl. § 3 Abs. 3 AuslVZV).

    Die Bestimmung der Belastungsstufe durch die oberste Dienstbehörde kann nicht gesondert angefochten werden, sondern ist im Rahmen der Klage auf Gewährung eines höheren Zuschlags inzident zu prüfen (BVerwG, Urt. v. 28.5.2009, a.a.O., juris Rn. 9).

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 58.09

    Auslandsverwendungszuschlag; Verwendung im Rahmen einer humanitären Maßnahme;

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.11.2012 - 1 Bf 264/10
    Nach § 58a Abs. 2 Satz 1 BBesG i.V.m. §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 AuslVZV steht der Auslandsverwendungszuschlag - anders als die Beklagte dies vorträgt - den Beamten nicht nur für den Aufenthalt an einem bestimmten Ort oder einem bestimmten Gebiet (Missionsgebiet) zu, sondern bis zum Ende der besonderen Verwendung; sowohl § 58a Abs. 2 Satz 1 BBesG als auch §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 AuslVZV - die Verordnung regelt allein die Höhe, nicht aber die Voraussetzungen der Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlages (BVerwG, Urt. v. 24.2.2011, 2 C 58/09, Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 4, juris Rn. 12) - knüpfen nach ihrem Wortlaut an die besondere Verwendung an.

    Während der Dienstreise nach Brüssel ist "Ort der Verwendung" bzw. "Gebiet der Verwendung" Brüssel (vgl. ähnlich: BVerwG, Urt. v. 24.2.2011, 2 C 58/09, Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 4, juris Rn. 15, 17, 19).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 A 3.10

    Soldaten beim Bundesnachrichtendienst; Auslandsmission;

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.11.2012 - 1 Bf 264/10
    Maßgeblich abzustellen ist auf die Rechtslage während der Zuweisung der Klägerin zur EUPM, da Besoldungsleistungen auf der Grundlage derjenigen besoldungsrechtlichen Vorschriften zu gewähren sind, die während der fraglichen Dienstzeit in Kraft waren (BVerwG, Urt. v. 3.6.2011, 2 A 3/10, Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 5, juris Rn. 11).
  • VG Schleswig, 05.02.2015 - 12 A 297/11

    Auslandsverwendungszuschlag für eine Tätigkeit im Rahmen des Deutschen

    Im Übrigen ist die auf Gewährung eines - höheren - AVZ gerichtete, mit einer allgemeinen Leistungsklage verbundene Verpflichtungsklage zulässig (§ 113 Abs. 4 VwGO; BVerwG, Urteil vom 28.05.2009 - 2 C 33.08 -, OVG Hamburg, Urteil vom 30.11.2012 - 1 Bf 264/10 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.02.2008 - 1 A 4301/06 - und VG Potsdam, Urteil vom 12.01.2011 - 2 K 350/06 -, sämtlich zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 11.07.2017 - 12 A 183/16

    Anspruch auf Zahlung von Auslandstagegeld für die Durchfahrt durch fremdes

    Maßgeblich ist allein, dass die Reise ins Ausland eben zur Erledigung von Dienstgeschäften erfolgt (vgl. auch Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30. November 2012 - 1 Bf 264/10 -, juris, Rn. 36; Meyer/Fricke/Baez u.a. in: Meyer/Fricke/Baez u.a., Reisekosten im öffentlichen Dienst, 41. Update 3/2017, § 14 Auslandsdienstreisen, zit.n.juris).
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